Weitere Entscheidung unten: KG, 18.10.2004

Rechtsprechung
   KG, 25.10.2004 - 8 W 75/04   

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https://dejure.org/2004,6447
KG, 25.10.2004 - 8 W 75/04 (https://dejure.org/2004,6447)
KG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 8 W 75/04 (https://dejure.org/2004,6447)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 8 W 75/04 (https://dejure.org/2004,6447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe von Geschäftsräumen; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Nebenkostenvorschüssen bei der Wertermittlung; Rechtmäßigkeit einer streitwerterhöhenden Berücksichtigung von Nebenkosten bei einem Streit über das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert für die Räumungsklage nach der Nettomiete

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 2 Satz 1
    Zur Frage, ob der Gebührenstreitwert für eine Räumung auch die Nebenkosten umfasst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Brandenburg, 28.08.2020 - 31 C 231/19

    Freiwillig und nur zum Besten des Mieters: § 551 BGB soll nicht greifen!

    Der Gebührenstreitwert für die Räumung nach § 41 Abs. 2 GKG umfasst nämlich nur dann auch die Betriebs-/Nebenkosten, wenn diese als Pauschale mit vereinbart worden sind ( KG Berlin , ZMR 2005, Seite 123; LG Cottbus , ZMR 2004, Seite 584 ).

    Der Streitwert der Räumungs- und Herausgabeklage ist somit in der Regel nach dem Jahresbetrag der (Netto-) Grundmiete zu bestimmen ( BGH , NJW-RR 2006, Seite 378; KG Berlin , ZMR 2005, Seite 123; KG Berlin , NZM 2000, Seite 659; KG Berlin , GE 2005, Seite 916; LG Paderborn , MDR 2003, Seite 56; AG Hamburg-Bergedorf , ZMR 2004, Seiten 591 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 W 65/05

    Bemessung der "streitigen Zeit" gem. § 41 Abs. 1 , 2 S. 1 GKG

    Aus systematischen Erwägungen ist im übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05

    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

    Aus systematischen Erwägungen ist im Übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 5 W 48/08

    Streitwertbemessung: Räumungsrechtsstreit bei Unklarheit über den Zeitpunkt der

    Die monatlichen Nebenkostenvorschüsse mussten deshalb hier außer Ansatz bleiben (KG ZMR 2005, 123; Schneider/Herget, a.a.O., Rn. 3520).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 24 W 62/05
    Aus systematischen Erwägungen ist im Übrigen anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Entgelt" in beiden Absätzen des § 41 GKG einheitlich verwendet wissen will (so zutreffend KG ZMR 2005, 123 = KGR Berlin 2005, 211; LG Krefeld WuM 2005, 263; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 41 GKG Rn. 21).
  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Da in § 41 Abs. 2 GKG auf beide Sätze des Abs. 1 dieser Vorschrift verwiesen wird, gilt gerade auch für den Räumungsstreitwert die Streitwerterhöhung durch Addition der Nebenkosten nur dann, wenn diese als Pauschale vereinbart worden sind (vgl. Kammergericht, KGR Berlin 2005, 211).
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Rechtsprechung
   KG, 18.10.2004 - 1 W 331/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6365
KG, 18.10.2004 - 1 W 331/04 (https://dejure.org/2004,6365)
KG, Entscheidung vom 18.10.2004 - 1 W 331/04 (https://dejure.org/2004,6365)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 1 W 331/04 (https://dejure.org/2004,6365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Zulässigkeit der Einordnung von zur Ermittlung einzelner zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer aufgewendeten Kosten als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung ; Verpflichtung zur Einsichtsnahme ...

  • Wolters Kluwer

    Ersatz der zur namentlichen Ermittlung der Einzelnen zur verklagten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehörenden Wohnungseigentümer aufgewendeten Kosten des Prozessbevollmächtigten des Klägers als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 675; ; BGB § 670; ; GBO § 133

  • rechtsportal.de

    Kosten der elektronischen Grundbucheinsicht zur Ermittlung der aktuellen Eigentümerliste der im Zivilprozess verklagten WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 91 ZPO; §§ 675, 670 BGB; § 133 GBO
    Kosten der elektronischen Grundbucheinsicht zur Ermittlung der aktuellen Eigentümerliste der im Zivilprozess verklagten WEG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 670 § 675 ; GBO § 133
    Erstattungsfähigkeit des Aufwandes für die Beibringung einer aktuellen Eigentümerliste im Rahmen einer gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 199
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Schlagwortartige

    Soweit die Kläger die Klage, die gemäß § 46 Abs. 1 WEG gegen sämtliche übrigen Mitglieder der Gemeinschaft (vgl. MüKoBGB/Engelhardt WEG § 46 Rn. 14) BGH NJW 2012, 1224) zu richten ist, hinsichtlich der Kosten der Wohnungseigentümerliste gemäß § 44 WEG, die zur Konkretisierung der Beklagten erforderliche namentliche Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung beinhaltet, begehrt, besteht nach dem Vorgenannten bereits kein Anspruch und begründet grundsätzlich auch keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung der hierfür verauslagten Kosten durch die Kläger, sondern bleibt dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten (KG Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04).
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